Rechtsanwalt Ingo Bretschneider

Ihre Kanzlei aus Ahrensfelde

Checkliste zur Einkommensteuer-Erklärung:

Bitte prüfen Sie nachfolgend aufgeführte Sachverhalte und bringen Sie alle Unterlagen zum Beratungsgespräch mit:  

1. Personalien / Veränderungen dazu:
- Namen und Anschriften Ehemann + Ehefrau
- Steuern-/Identifikationsnummern (am besten auch letzten Steuerbescheid)
- Hochzeits-/Scheidungstag, Tag der dauernden Trennung
- Bankverbindung
- Kindesdaten mit Angaben zu Mutter und Vater (Anschriften, Geb.- Daten)
- Kinder bis 14 Jahre: KITA-/Hortkostenbescheide oder sonstige Kinderbetreuungskosten mit Kontoauszügen
- Schulgeld für den Besuch von besonderen Schulen lt. Bescheinigung
- Kinder über 18 Jahre: Ausbildungs- und Einkommensnachweise bzw. sonstige Nachweise zur Berechtigung von Kindergeld (z.B. Meldung bei Agentur  für Arbeit)
- bei auswärtiger Unterbringung der Kinder eine Kopie der Anmeldebescheinigung bzw. Schulbescheinigung oder bei Praktika`s entsprechende Bescheinigung(en)  

2. Sonderausgaben: (mit Versicherungsbestätigung)
- private Kranken- und Pflegeversicherungen (auch fürs Ausland) + gesetzl. KV-Beiträge
- Unfallversicherungen, alle Haftpflichtversicherungen (KFZ, privat, Hund, Pferd, Boot)
- freiwillige Versicherungsbeiträge in die gesetzliche Renten- oder Arbeitslosenversicherung  
- Beiträge in eigene kapitalgedeckte Rentenversicherung nach §10(1)Nr.2b EStG
- Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen
- Bescheinigungen nach §10a (5) EStG bis 2009, dann §92 EStG (VBL-OSt/KvvB)oder Pensionskassen, Riesterverträgen
- Beiträge zu Basisrenten (bei Selbständigen) / Rüruprenten (§10 Abs. 1 Nr. 2b EStG)(Verträge vor 2010 müssen mit Einwilligung zur Datenübermittlung nachgewiesen werden ab 2010 muß vom Versicherer ein Zertifizierungsnachweis vorgelegt werden)
- alte Lebens- und Rentenversicherungen (Abschluss vor 01.01.2005)
- Risikolebens- und Berufsunfähigkeitsversicherungen
- Kirchensteuerzahlungen für Vorjahre oder Spenden
- Spenden und abzugsfähige Mitglieds-/Parteibeiträge lt. Originalbescheinigungen
- Renten und dauernde Lasten, Unterhalt an geschiedene Ehegatten

3. außergewöhnliche Belastungen:
- Behindertenausweise bzw. Bescheide des Versorgungsamtes (auch für Kinder)
- Kostennachweise über die Beschäftigung von Haushaltshilfen, Praxisgebühren
- Nachweise über zu pflegende Personen (Schwerbehindertenausweise oder Pflegegeldbescheide der pflegebedürftigen Personen)
- Einkommensunterlagen von finanzbedürftigen Verwandten/Lebenspartnern  
- alle Krankheitskosten (Zuzahlungen, Medikamente, Behandlungen, Rehamassn. etc.)  
- für im Heim aufzukommende Verwandte deren Einkommens- und Ihre Kostennachweise)
- Aufstellung über Fahrten zu Ärzten und Krankenhäuser, Besuchsfahrten zum Kind als Vater, der getrennt von seinem Kind lebt
- Beerdigungskosten, wenn der Nachlass die Kosten nicht übersteigt  
- Schäden an Hausrat und Wohnung bei Naturkatastrophen
- Scheidungskosten (Anwalts-, Gerichts- und Fahrtkosten)
- Neu: alle Zivilprozeßkosten
- und sonstige Kosten, die sich nicht zuordnen lassen
 
4. haushaltsnahe Dienstleistungen, Beschäftigungsverhältnisse und Handwerkerlohnkosten
- auch anteilige Kosten aus Betriebskosten-/Hausgeldabrechnungen selbst genutzter Wohnungen
- Kosten für Pflege- und Betreuungsleistungen im Haushalt

Handwerkerrechnungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen mit Lohnkostenausweis und alles immer mit Kontoauszügen!!!!!!!

z.B. haushaltsnahe Dienstleistungen
- Reinigungsarbeiten im Haushalt, wie Waschen, Putzen Schneeschieben
- Gartenpflegearbeiten, wie Rasenmähen, Heckeschneiden, Winterdienst etc.
- Umzugsdienstleistungskosten
   
z. B. Handwerkerleistungen
- Arbeiten an Dach, Fassade, Garage, Innen- und Außenwänden u.ä.
- Reparaturen und Austausch von Fenster, Türen, Fußböden, Tapeten, Heizung, Fliesen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen, Geschirrspüler, Fernseher, Herd, Waschmaschinen, Aufzüge, Blitzschutzanlagen, Hausanschlüsse Strom, Gas, Telefon, Wasser und Abwasser  u.ä.
- Schornsteinfeger, Pflasterarbeiten im Garten etc.   

5. Unterlagen zu Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit
- elektronische Lohnsteuerbescheinigung(en)
- Arbeitslosengeld-, Erziehungsgeld-, Krankengeld-, Insolvenzgeldbescheinigung
- Bescheinigungen zu vermögenswirksamen Leistungen (Anlage VL; im Original)
- sämtliche Unterlagen zu Abfindungen oder Jubiläumszahlungen des Arbeitgebers
- Arbeitgeberbescheinigungen über steuerfreie Erstattungen zu Reisekosten etc.

6. Werbungskosten (= Betriebsausgaben) dazu:
- Anschrift regelmäßige Arbeitsstätte mit Entfernungsangabe oder Aufstellung über ständig wechselnde Einsatzorte mit Anschriften, Entfernungen und Anzahl der Tage (bestätigt durch den Arbeitgeber) oder Kosten für öffentlichen Personennahverkehr
- Aufzeichnungen zu sonstiger beruflicher Auswärtstätigkeit mit alle Reisekosten
- Unfallkosten auf dem Weg zur Arbeit oder auf einer Dienstfahrt
- alle Kostennachweise zu einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung
- alle Kosten für ein Arbeitszimmer (wenn absetzbar, je nach Rechtslage)  
- Arbeitsmittel wie Computer, Dienstkleidung, Arbeitsmaterialien, Werkzeuge, Fachliteratur etc.
- Fortbildungskosten (Reise-, Reiseunfall-, Arbeitszimmer-, Arbeitsmittel-,  Teilnahmekosten und eventuelle Darlehenskosten dafür)
- berufliche veranlasste Umzugskosten
- Telefon- und Internetkosten
- Bewirtungskosten (je nach Rechtslage)
- Bewerbungskosten
- Beiträge zu Gewerkschaften, Berufs- oder Fachverbänden
- beruflich bedingte Unfall-, Rechtsschutz- und Haftpflichtversicherungsbeiträge
- sonstige beruflich veranlasste Kosten
- Steuerberatungskosten

7. Einnahme- + Ausgabeunterlagen von anderen Einkünften ohne Gewerbe oder Selbständigkeit:
- Einnahmenbescheinigungen von Nebentätigkeiten wie Übungsleiter, Abgeordneter etc.
- Einnahmenbescheinigungen für gelegentliche Vermittlungen von Versicherungen oder Vermietung beweglicher Gegenstände bis 256,- EUR
- Rentenbezugsmitteilungen (Bitte beim Rententräger abfordern !)
- 1. Jahresbescheinigungen nach §24c EStG über Kapitalerträge pro Kontoinhaber, auf die Sie ein kostenloses Anrecht bei den Banken haben bis VZ 2008 !!
- 2. Sind bei den Jahresbescheinigungen nach §24c EStG einbehaltene Steuerbeträge aufgeführt, benötigen wir die Original-Steuerbescheinigungen (ab VZ 2009 nur !!)
- bei Pacht oder Mieteinkünften Mietverträge und Betriebskostenabrechnungen
- alle Belege über sonstige Einnahmen, die sich bisher nicht zuordnen lassen
- alle Ausgaben, die im Prinzip wie die Werbungskosten unter o.g. Punkt 6 den einzelnen  Einkünften direkt zuzuordnen sind

8. sonstige Fragen zu Sonderthemen bitte zum Beratungsgespräch stellen oder per Mail/Fax:
- z.B. Steuern sparen mit Angehörigen (Arbeits- oder Mietverträge)
- Musterverfahren vor Gerichten
- Trennung und Scheidung
- Erbschaft und Schenkung optimal gestalten
- Steuern sparen mit Immobilien (Wohn- und Ferienimmobilien), Miniwindkraft- oder Solaranlagen
- Ist der letzte Bescheid bestandskräftig oder noch änderbar ?
- Fristen zur Abgabe, Bearbeitungsdauer und Verzinsung von Guthaben/Nachzahlungen
- Fragen zu Haus- und Grundbesitz
- sonstige Fragen Ihrerseits

Torsten Gerhardt
tgerhardt@est-beratung.de
Fax:       030 /9379 8813 oder
Telefon:  030 / 931 0002 (Di. + Fr. von 09.30 - 12.00 Uhr oder Mi. 15.00 - 19.00 Uhr)
Post an:  Mehrower Str. 2, 16356 Ahrensfelde